Klagen gegen die Bezahlkarte

Pro Asyl und die Gesellschaft für Freiheitsrechte führen bereits Musterklagen gegen die Bezahlkarte. Es gibt schon erste Urteile.

Vielleicht ist es auch in deinem Fall sinnvoll, mit einer Klage gegen die Bezahlkarte vorzugehen.

Warum gegen die Bezahlkarte klagen?

Da die Bezahlkarte die Freiheit und Selbstbestimmung einschränkt, verletzt sie in ihrer strengen Umsetzung das Grundrecht auf ein Leben in Würde.

Dieses Grundrecht gilt für alle Menschen in Deutschland. Es ist egal, woher sie kommen, welche Staatsangehörigkeit sie haben oder welchen Aufenthaltsstatus sie besitzen. Das Grundrecht steht im Grundgesetz:

  • Die Würde des Menschen ist unantastbar (Artikel 1, Absatz 1).
  • Deutschland ist ein Sozialstaat und muss für die Menschen sorgen (Artikel 20, Absatz 1).

Die Bezahlkarte benachteiligt außerdem Menschen und verstößt gegen das Gleichheitsrecht (Artikel 3, Absatz 1 des Grundgesetzes).

Hier gibt es einen Überblick über bisherige Verfahren:

https://freiheitsrechte.org/themen/gleiche-rechte-und-soziale-teilhabe/bezahlkarte

Wann kannst du klagen?

Du kannst zum Beispiel gegen die Bezahlkarte klagen, wenn:

  • die 50 € oder 25 € Bargeld, die du bekommst, nicht reichen, weil du besondere Bedarfe hast, und das Sozialamt dir kein zusätzliches Bargeld gibt;
  • du für Überweisungen private Daten an das Sozialamt geben musstest – das kann gegen den Datenschutz verstoßen;
  • du für Überweisungen Informationen über deine Anwält*innen weitergeben musstest – das kann das Mandatsgeheimnis zwischen dir und deinen Anwältinnen verletzen.

Wie kannst du klagen?

Wenn auch du gegen die Bezahlkarte vorgehen möchtest, suche Hilfe bei einer Beratungsstelle in deiner Nähe. Du kannst auch eine E-Mail an den Flüchtlingsrat Brandenburg schreiben: info[at]fluechtlingsrat-brandenburg.de

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