Infos zur Bezahlkarte

Im April 2024 hat der Bundestag beschlossen, die Bezahlkarte nach und nach deutschlandweit einzuführen. Die Bundesregierung und 14 Bundesländer haben danach gemeinsam entschieden, diese Karte zu nutzen.

Aber was genau ist die Bezahlkarte und wie funktioniert sie?

Was ist die Bezahlkarte?

Geflüchtete Personen sollen ihre monatlichen Leistungen auf eine Bezahlkarte bekommen. Die Karte selbst funktioniert wie eine Prepaid-Karte.  Die Leistungen nach Asylbewerberleistungsgesetz, die bisher in bar oder mittels einer Überweisung auf ein Basiskonto ausgezahlt wurden, werden nun monatlich auf die Bezahlkarte gebucht. Im Vergleich mit einer normalen EC- oder Visakarte ist die Bezahlkarte mit vielen Einschränkungen verbunden.

Die Bezahlkarte wurde im Brandenburger Raum zuerst im Landkreis Märkisch-Oderland (MOL) im Mai 2024 eingeführt. Den Hauptauftrag zur Umsetzung erhielt der Dienstleister „Secupay“. In MOL arbeitet „Paycenter“ als Anbieter.

Mehr Informationen zur Bezahlkarte findest du hier:
https://msgiv.brandenburg.de/msgiv/de/presse/pressemitteilungen/detail/~24-10-2024-bezahlkarte-bei-asylleistungen

Wie kann mit der Bezahlkarte bezahlt werden?

Mit der Karte können nur bestimmte Einkäufe gemacht werden. Sie funktioniert nämlich nur da, wo auch Kartenzahlung akzeptiert wird. An vielen Orten kann aber nur mit Bargeld gezahlt werden, zum Beispiel im Bus, bei Tafeln, Wochenmärkten und Schulausflügen.

Kann mit der Bezahlkarte Bargeld abgehoben werden?

Ja, aber nur begrenzt: Erwachsene dürfen 50 Euro und Kinder 25 Euro im Monat abheben (in MOL sind es auch für Kinder 50 Euro). Dieser geringe Betrag erschwert alltägliche Dinge, die Bargeld erfordern.

Die Leistungsbehörden müssen individuell prüfen, ob Mehrbedarfe vorliegen, damit ein höherer Bargeldbetrag ausgezahlt werden kann. Mehrbedarfe können entstehen bei Schwangerschaft (z. B. für Ernährung, Kleidung oder Arztbesuche), Alleinerziehenden, Krankheit und Behinderung (z. B. spezielle Diätkosten, Medikamente, Hilfsmittel), besonderen Ansprüchen für Ernährung (z. B. bei Diabetes oder Zöliakie) etc.
 
Eigentlich sollten die Sozialämter diese Mehrbedarfe von sich aus prüfen. Es lohnt sich daher, sie darauf noch einmal hinzuweisen oder selbst einen Antrag zu stellen. Dabei können Beratungsstellen behilflich sein.

Wie funktionieren Überweisungen mit der Bezahlkarte?

Für Überweisungen und Zahlungen allgemein ist in Brandenburg sowohl eine Verbots- als auch eine Erlaubnisliste vorgesehen. Geldtransfers an Glücksspielunternehmen und ins Ausland sind grundsätzlich verboten und technisch unmöglich. Erlaubt sind Zahlungen an ÖPNV, Anwält*innen, Behörden und andere. Es muss also nicht jede einzelne Zahlung vom Sozialamt genehmigt werden, insofern sie in diese Kategorien fällt. Die Kommunen füllen die Erlaubnisliste nach und nach mit IBANS, die zu den erlaubten Kategorien gehören.

Alle Überweisungen an Empfänger*innen, deren IBAN entweder noch nicht aufgenommen wurde oder die nicht in die erlaubten Kategorien fallen, müssen also einzeln vom Sozialamt geprüft und bewilligt werden.

Warum protestieren Menschen gegen die Bezahlkarte?

Die Bezahlkarte ist unfair und verletzt grundlegende Rechte. Sie ist diskriminierend, weil sie Menschen in ihrer Freiheit und Selbstbestimmung stark einschränkt!

Weitere Informationen und Argumente gegen die Bezahlkarte findest du hier. Wenn du dich gegen die Karte mit anderen organisieren möchtest, findet du Aktionsformen und Tauschorte hier.

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